Insolvenz der Werftengruppe FSG-Nobiskrug
- Gehälter der 500 Beschäftigten werden durch Insolvenzgeld gesichert
- Gespräche mit Auftraggebern der begonnenen Schiffsbauten geplant
- Vorläufige Insolvenzverwalter wollen gemeinsam Sanierungslösungen erarbeiten
Flensburg/Rendsburg, 12. Dez. 2024 / Die Amtsgerichte Flensburg und Neumünster haben am 12. Dezember 2024 für vier Gesellschaften der schleswig-holsteinischen Werftengruppe FSG-Nobiskrug ein Insolvenzeröffnungsverfahren eingeleitet. Betroffen sind die FSG-Nobiskrug Holding GmbH, die Flensburger Schiffbau-Gesellschaft mbH, die Nobiskrug Yachts GmbH und die FSG Nobiskrug Design GmbH mit den Werftstandorten Flensburg und Rendsburg.
Die Insolvenzgerichte haben Dr. Christoph Morgen (Kanzlei Brinkmann & Partner) und Hendrik Gittermann (Kanzlei REIMER) zu vorläufigen Insolvenzverwaltern bestellt. Beide Experten haben ihre Arbeit aufgenommen und arbeiten eng zusammen, um Sanierungslösungen für die Werftengruppe zu erarbeiten.
Um die Löhne und Gehälter der knapp 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – rund 340 in Flensburg und 140 in Rendsburg – kurzfristig zu sichern, wurde eine Insolvenzgeldvorfinanzierung eingeleitet. Sie umfasst die Lohn- und Gehaltszahlungen bis einschließlich Januar 2025 und beinhaltet auch die noch ausstehenden Novembergehälter.
Die vorläufigen Insolvenzverwalter werden jetzt Kontakt mit den Auftraggebern für die zwei bereits begonnenen Schiffsbauten an den Werftstandorten in Flensburg und Rendsburg aufnehmen. Dabei handelt es sich um eine RoRo-Fähre (FSG) und eine Superyacht (Nobiskrug). Falls erforderlich, wollen Dr. Morgen und Gittermann anschließend mit der Bundes- und Landesregierung über Möglichkeiten der Unterstützung bei der Zwischenfinanzierung von Baukosten bis zur Abnahme und Zahlung durch die Auftraggeber sprechen. Parallel werden sie weitere Optionen für eine Sanierung der renommierten Werften erarbeiten.