Insolvenzeröffnungsverfahren in Eigenverwaltung der Schuhhaus Kay GmbH & Co. KG
Die Geschäftsführung der Schuhhaus Kay GmbH & Co. KG mit Sitz in Hoheluftchaussee 36, 20253 Hamburg, einem der führenden Schuhfachhändler in Norddeutschland, hat Antrag auf Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung nach § 270a InsO gestellt. Das Amtsgericht Hamburg hat am 26. November 2019 dem Antrag stattgegeben und Herrn Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies zum vorläufigen Sachwalter bestellt.
Die Gesellschaft wird im Sanierungsprozess von Rechtsanwalt Hanning Wöhren (Sozietät LWS Ludwig/Wöhren/Schewtschenko Rechtsanwälte, Hamburg) beraten.
Der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft läuft uneingeschränkt weiter. Die Gehälter der insgesamt 349 Mitarbeiter sind über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit bis einschließlich Januar 2020 gesichert. Die Geschäftsführung sichert die Erfüllung der betriebsnotwendigen Verpflichtungen des Geschäftsbetriebs ab und wird dementsprechende Vereinbarungen mit Dienstleistern und Lieferanten abstimmen.
Ziel des Sanierungsverfahrens ist die umfassende Restrukturierung der Gesellschaft und die Wiederherstellung ihrer Wettbewerbsfähigkeit in einem weiterhin herausfordernden Umfeld.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Sanierungsverfahren ausschließlich die Schuhhaus Kay GmbH & Co. KG betrifft.
Die KG SCHUHKAY GmbH & Co, Boschstrasse 1 in Hamburg, mit ihren Filialbetrieben SCHUHKAY UND SCHUHKAY1882 ist nicht von der Übernahme betroffen. Dieses Unternehmen ist weiterhin in Hand der Familie Kay, geführt durch die Geschäftsführer Joachim und Thomas Kay.