Traditionsunternehmen Elektro Sohn stellt Insolvenzantrag

  • Geschäftsbetrieb wird unverändert fortgeführt
  • Löhne und Gehälter sind gesichert
  • Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird der Kieler Rechtsanwalt Reinhold Schmid-Sperber bestellt

Kiel, 11. Februar 2019 | Das Plöner Unternehmen Elektro Sohn hat am 5. Februar 2019 beim Amtsgericht Neumünster Insolvenzantrag gestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Gericht den Rechtsanwalt Reinhold Schmid-Sperber von der Kanzlei Reimer Rechtsanwälte bestellt. Der Geschäftsbetrieb des inhabergeführten Traditionsunternehmens wird unverändert fortgeführt. Dank der gut ausgebildeten Fachkräfte und des großen und treuen Kundenstamms hält der vorläufige Insolvenzverwalter den Neustart nach einem Schnitt für sehr gut möglich.

Das seit 45 Jahren bestehende Elektrounternehmen beschäftigt 27 Arbeitnehmer. Von einfachen Installationen und Reparaturen elektrischer Geräte, über die Planung und Montage von vollständigen Küchen, bis zu Smart-Home Vernetzungen bietet Elektro Sohn alles aus einer Hand. Sämtliche Mitarbeiter werden weiterbeschäftigt. Die Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer sind bis Ende April durch das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit gesichert.

Das Unternehmen ist infolge von unrentablen Investitionen in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Zudem konnten einige größere Projekte nur verlustbringend ausgeführt werden.

„Ich bin zuversichtlich, dass mit Hilfe des Insolvenzverfahrens, meiner Mitarbeiter und der Kunden ein Neustart des Unternehmens möglich ist“ sagt Unternehmensinhaber Bastian Sohn.

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