Sanierungsverfahren des Hamburger Einrichtungshauses „DIE WÄSCHEREI“
- Geschäftsbetrieb des Möbelhauses läuft uneingeschränkt weiter
- Jennie Best zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt
- Löhne und Gehälter der 48 Beschäftigten durch Insolvenzgeld gesichert
Hamburg, 21. Mai 2024 | Das Hamburger Einrichtungshaus „DIE WÄSCHEREI“ mit Hauptsitz in der City Nord hat einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Das Amtsgericht Hamburg hat am 17. Mai 2025 die Sanierungsspezialistin und Rechtsanwältin Jennie Best von der Kanzlei REIMER zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.
Unter ihrer Leitung wird der Geschäftsbetrieb des Möbelhauses uneingeschränkt fortgeführt. Die Löhne und Gehälter der 48 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind durch das Insolvenzgeld abgesichert.
„Aktuell untersuche ich mit einem kleinen, hochqualifizierten Expertenteam die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, um die rechtlichen und wirtschaftlichen Optionen zu evaluieren. Mein vorrangiges Ziel ist es, eine nachhaltige Sanierung des Möbelhauses zu ermöglichen“, sagt Best. „Derzeit können wir jedoch noch keine konkreten Aussagen zur langfristigen Perspektive des Unternehmens machen. Die Möglichkeiten zur Sanierung des Unternehmens werden in den nächsten Wochen und Monaten im Rahmen der fortlaufenden Analysen und Verhandlungen geklärt“, so Best weiter.
Die Wäscherei hat sich weit über die Grenzen Hamburgs hinaus einen Namen gemacht. Auf 8.000 Quadratmetern bietet das Möbelhaus mit angeschlossenem Online-Shop eine große Auswahl an Designermöbeln von namhaften Labels. Mit unverwechselbarem Stil, außergewöhnlichen Einrichtungsideen und einem stylischen Restaurant hat sich DIE WÄSCHEREI als einzigartiges und unkonventionelles Möbelhaus etabliert und besitzt einen treuen Kreis an Stammkunden, darunter auch zahlreiche Prominente.