Corona: FAQ’s zu insolvenzrechtlichen Pflichten und Sanierungsmöglichkeiten

In den vergangenen Tagen erreichten uns angesichts der Corona-Krise viele Anfragen rund ums Insolvenzrecht und zu Sanierungsmöglichkeiten angesichts der Covid 19-Pandemie. Wie haben die häufigsten Fragen zusammengestellt und liefern kurze und knappe Antworten.

Bitte beachten Sie, dass diese Antworten keine ausführliche, individuelle Beratung ersetzen können. Denn jeder Fall liegt anders.

Wann muss ich als Unternehmer, Geschäftsführer oder Vorstand Insolvenzantrag stellen?

Das hängt zunächst von der Art des Unternehmens ab: Geschäftsführer einer GmbH, GmbH & Co. KG, einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) oder Vorstände einer AG sollten sofort bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Insolvenz anmelden, um eine verschärfte persönliche Haftung zu vermeiden. Und spätestens drei Wochen nach Eintritt des Insolvenzgrunds muss der Antrag gestellt werden. Ansonsten machen Sie sich eventuell strafbar wegen Insolvenzverschleppung.

Anders sieht es bei echten Personengesellschaften wie OHGs, KGs, GbRs oder Einzelunternehmern aus: Rechtlich sind diese nicht verpflichtet, Insolvenzantrag zu stellen – sie können es aber. In jedem Fall hat sich gezeigt, dass die Sanierungschancen steigen, je früher ein Sanierungsexperte hinzugezogen wird. Diese können ein Unternehmen häufig auch ohne Insolvenzantrag im Rahmen einer außergerichtlichen Restrukturierung sanieren. Die Sanierungs- Restrukturierungs- und Insolvenzrechtsexperten unterstützen Sie dabei gern.

Ab wann gilt ein Unternehmen rechtlich als zahlungsunfähig?

Viele Unternehmer denken, dies sei erst der Fall, wenn kein Geld mehr vorhanden ist. Das ist jedoch ein gefährlicher Irrglauben. Um zahlungsunfähig zu sein, genügt es, wenn lediglich zehn Prozent der fälligen Verbindlichkeiten nicht bezahlt werden können. Wer verkürzt gesagt beispielsweise ein Bankguthaben von 90.000 Euro besitzt und fällige Verbindlichkeiten von 100.000 Euro kann bereits als zahlungsunfähig gelten. Das gilt auch in Zeiten von Corona.

Gibt es sonstige rechtliche Änderungen wegen der Corona-Krise?

Durchaus. Beschlossen ist etwa eine vereinfachte Beantragung von Kurzarbeitergeld. So müssen rückwirkend zum 1. März 2020 lediglich zehn Prozent der der Arbeitnehmer vom außergewöhnlichen Arbeitsausfall betroffen sein. Vorher musste dies ein Drittel sein.

Was droht Unternehmern, falls sie bei der Insolvenzanmeldung Formfehler begehen?

Eine fehlerhafte Anmeldung führt häufig dazu, dass diese unzulässig und damit ungültig ist. Der Antrag wurde rechtlich quasi nie gestellt. Dann können die Rechtsfolgen wie bei einer Insolvenzverschleppung eintreten. Manche Insolvenzgerichte geben dem Antragssteller allerdings die Möglichkeit, einen fehlerhaften Antrag nachzubessern. Doch eine Garantie dafür gibt es nicht. Daher ist es extrem wichtig, einen Insolvenzantrag durch einen Fachanwalt für Insolvenzrecht vorzubereiten oder ihn zumindest vorher prüfen zu lassen. Die Experten von Reimer Rechtsanwälte stehen hierfür jederzeit und auch kurzfristig zur Verfügung.

Können Unternehmen vorsorglich Insolvenzantrag stellen und diesen zurücknehmen, wenn sich die Corona-Situation möglicherweise schon in wenigen Wochen wieder gebessert hat und normales Wirtschaften wieder möglich ist?

Ja, bis zur Insolvenzeröffnung kann ein Insolvenzantrag jederzeit zurückgenommen werden. Zu einer Eröffnung kommt es meist erst zwei bis drei Monate nach Antragstellung.

Welche Möglichkeiten haben Unternehmen, um in der gegenwärtigen Situation Zeit zu gewinnen und einen Insolvenzantrag zu vermeiden?

Sie können beispielsweise mit Lieferanten verbindliche Stundungs- oder Ratenzahlungsvereinbarung treffen. Damit verschieben sie die Fälligkeit der Forderungen. Dafür ist jedoch ganz wichtig, dass sie diese Vereinbarungen schriftlich schließen. Das erfordert keine besondere Form, notfalls genügt bereits eine Bestätigung der jeweiligen Lieferanten per E-Mail.

Zudem stehen staatliche Überbrückungs- und Betriebsmittelkredite für solche Unternehmen zur Verfügung, die von der Corona-Krise betroffen sind. Um dabei keine Zeit zu verlieren, empfiehlt es sich, bei der Beantragung von Krediten erfahrene Sanierungsexperten einzuschalten, um den Betrieb nicht als Ganzes zu gefährden.

Können Steuerschulden ebenfalls gestundet werden?

Grundsätzlich ja. Die Bundesregierung hat bereits steuerliche Erleichterungen in Form von Stundungen und Senkung der Steuervorauszahlungen in Aussicht gestellt.

Was geschieht, nachdem ein Unternehmen bei Gericht einen Insolvenzantrag gestellt hat?

Bei einem laufenden Betrieb wird das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen. Der wird sich normalerweise innerhalb von 24 Stunden beim Unternehmen melden und die weiteren Schritte abstimmen.

Können sich Antragsteller ihren Insolvenzverwalter selbst aussuchen?

Das hängt von der Größe des Unternehmens ab. Bei kleinen und mittleren Unternehmen bestimmt das Insolvenzgericht den Insolvenzverwalter im Rahmen seiner richterlichen Unabhängigkeit. Antragsteller können dem Gericht allerdings einen oder mehrere Insolvenzverwalter vorschlagen. Bei Reimer Rechtsanwälte arbeiten allein elf gerichtlich zugelassene Insolvenzverwalter und mehr als 20 Rechtsanwälte in starken Teams zusammen.

Bedeutet das Insolvenzverfahren das wirtschaftliche Ende eines Betriebs?

Nein, das ist ein scheinbar unausrottbarer Irrglaube. Das Ziel eines Insolvenzverfahrens ist es, den Betrieb fortzuführen und zu sanieren. Insbesondere im vorläufigen Insolvenzverfahren ist die Betriebsfortführung mit Hilfe des Insolvenzgelds fast immer möglich.

Gibt es noch eine Alternative zum Regelinsolvenzverfahren?

Sinnvoll ist vielfach ein sogenanntes Eigenverwaltungs-Schutzschirmverfahren. Hier bleibt die Geschäftsführung weiterhin voll im Driver’s Seat – mit allen Möglichkeiten. Dabei können sie sich selbst einen Sanierungsexperten als Berater auswählen – etwa von Reimer Rechtsanwälte.

Gibt es weitere Vorteile eines solchen Eigenverwaltungsverfahrens?

Aus Sicht der Gesellschafter und Unternehmer ist dieses Verfahren sehr attraktiv, weil die Gesellschafter nach erfolgreicher Sanierung häufig Inhaber ihres Unternehmens bleiben.

Wer zahlt im Insolvenzverfahren Löhne und Gehälter der Arbeitnehmer?

Arbeitnehmer erhalten ihr Geld für bis zu drei Monate vor Insolvenzeröffnung als Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit. Die Beantragung übernimmt der vorläufige Insolvenzverwalter.

Was bedeutet das Insolvenzverfahren für die Geschäftsführung eines Unternehmens?

Als Insolvenzverwalter arbeiten wir mit der Führungsebene zusammen, um den Betrieb bestmöglich fortzuführen.

An wen können sich verunsicherte Unternehmer mit ihren Fragen wenden?

Bei Reimer Rechtsanwälte melden sich derzeit gerade sehr viele Unternehmer mit typischen Fragen zum Insolvenzrecht. Viele Dinge können wir dann bereits telefonisch oder per E-Mail klären. In anderen Fällen richten wir Video- oder Telefonkonferenzen ein, um unnötige persönliche Kontakte angesichts des Corona-Risikos zu vermeiden.

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Pressekontakt

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REIMER ist eine auf Sanierungsberatung, Restrukturierungsberatung sowie Insolvenzverwaltung spezialisierte Kanzlei mit mehr als 100 Experten. Die Partnergesellschaft zählt mit 13 Insolvenzverwaltern an 10 Standorten zu den größten und versiertesten deutschen Rechtsanwaltskanzleien für die Sanierung von Unternehmen und Insolvenzverwaltung.

Im Juve-Handbuch „Wirtschaftskanzleien 2024/25“ wird die Kanzlei für Insolvenzverwaltung/ Sachwaltung empfohlen und das Handelsblatt zählt REIMER zu „Deutschlands BESTE Kanzleien“ und gleich zehn unserer Partner zu Deutschlands BESTE Anwälte 2024″. Für Focus sind wir Top-Wirtschaftskanzlei 2023″.