COVID-19-Insolvenz-Aussetzungsgesetz nimmt Formen an
Die Ausgestaltung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen der Corona-Krise nimmt Formen an. Das COVID-19-Insolvenz-Aussetzungsgesetz (COVInsAG) sieht die Suspendierung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.9.2020 vor. Während dieser Zeit darf der Geschäftsleiter Zahlungen nur „im ordnungsgemäßen Geschäftsgang“ leisten, sonst droht eine persönliche Haftung. So nachzulesen in einer Bundestags-Formulierungshilfe der Bundesregierung für einen entsprechenden Gesetzesentwurf.
Die Sanierungsexperten von Reimer Rechtsanwälte stehen Ihnen jederzeit telefonisch, per Videokonferenz oder auch persönlich zur Verfügung.
Formulierungshilfe der Bundesregierung für das Gesetz zum Download (Stand 21. März 2020, 18.14 Uhr)