Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Schuhhaus Kay GmbH & Co. KG

Hamburg, 27. November 2019 | Die Geschäftsführung der Schuhhaus Kay GmbH & Co. KG mit Sitz in Hoheluftchaussee 36, 20253 Hamburg, einem der führenden Schuhfachhändler in Norddeutschland, hat Antrag auf Insolvenzeröffnung in Eigenverwaltung gestellt und sich damit zur Umsetzung eines umfassenden Restrukturierungs- und Sanierungsprogramms im rechtlichen Rahmen eines Insolvenzverfahrens gemäß § 270 a InsO entschieden.

Das Amtsgericht Hamburg hat einem entsprechenden Antrag der Geschäftsführung vollumfänglich entsprochen und am 26. November 2019 das vorläufige Verfahren in Eigenverwaltung gemäß § 270 a InsO angeordnet und Rechtsanwalt  Dr. Tjark Thies von Reimer Rechtsanwälte zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

Die bisherigen intensiven Verhandlungen der Gesellschaft mit Geschäftspartnern zur Vereinbarung notwendiger Kostenanpassungen an latente – und teilweise disruptive – Marktveränderungen waren nicht ausreichend, um die Verluste von Deckungsbeiträgen durch Frequenzverluste in den Filialflächen zu kompensieren und deren finanzielle Handlungsfähigkeit abzusichern.

Die Geschäftsführung hat zeitgleich die Veräußerung der Gesellschaftsanteile an die GOAL Beteiligungsgesellschaft in Berlin bekanntgegeben. Diese bestellte Steffen Liebich zum Geschäftsführer. Matthias Kay hat sein Amt als Geschäftsführer vereinbarungsgemäß niedergelegt und berät die Gesellschaft weiterhin in den Bereichen Einkauf, Verkauf und Filialorganisation.

Die Gesellschaft wird im Sanierungsprozess von Rechtsanwalt Hanning Wöhren von der Sozietät LWS Ludwig/Wöhren/Schewtschenko Rechtsanwälte, Hamburg beraten (www.lws-rechtsanwaelte.de).

Der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft läuft uneingeschränkt weiter. Die Gehälter der insgesamt 349 Mitarbeiter sind über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit bis einschließlich Januar 2020 gedeckt. Die Geschäftsführung sichert die Erfüllung der betriebsnotwendigen Verpflichtungen des Geschäftsbetriebs ab und wird dementsprechende Vereinbarungen mit Dienstleistern und Lieferanten abstimmen.

Ziel des Sanierungsverfahrens ist die umfassende Restrukturierung der Gesellschaft und die Wiederherstellung ihrer Wettbewerbsfähigkeit in einem weiterhin herausfordernden Umfeld.

Die Geschäftsführung weist nachdrücklich darauf hin, dass der Übergang der Geschäftsanteile und die Umsetzung des Sanierungsverfahren ausschließlich die Schuhhaus Kay GmbH & Co. KG betrifft.

Die KG SCHUHKAY GmbH & Co, Boschstrasse 1 in Hamburg, mit ihren Filialbetrieben SCHUHKAY UND SCHUHKAY1882 ist nicht von der Übernahme betroffen. Dieses Unternehmen ist weiterhin in Hand der Familie Kay, geführt durch die Geschäftsführer Joachim und Thomas Kay.

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REIMER ist eine auf Sanierungsberatung, Restrukturierungsberatung sowie Insolvenzverwaltung spezialisierte Kanzlei mit mehr als 100 Experten. Die Partnergesellschaft zählt mit 13 Insolvenzverwaltern an 10 Standorten zu den größten und versiertesten deutschen Rechtsanwaltskanzleien für die Sanierung von Unternehmen und Insolvenzverwaltung.

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