Insolvenzverfahren der Lillebräu GmbH – Wichtige Informationen für Gläubiger
Das Amtsgericht Kiel hat das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Lillebräu GmbH eingeleitet (Az. 25 IN 12/25). In diesem Zusammenhang stellen sich für Inhaber von Bier-Abonnementverträgen („Bierpapieren“) und Genussrechten zahlreiche Fragen zur Durchsetzbarkeit ihrer Ansprüche. Hierzu nachfolgend einige weiterführenden Informationen.
Die Ansprüche aus den Bierpapieren können seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei dem Insolvenzverwalter angemeldet werden.
Soweit die Kontaktdaten der Bierpapierinhaber bei der Lillebräu GmbH vorlagen, wurden diese Gläubiger bereits postalisch informiert.
Sollten Sie Inhaber eines oder mehrerer Bierpapiere sein und bislang noch kein entsprechendes Schreiben erhalten haben, können Sie Ihre Forderung dennoch im Insolvenzverfahren geltend machen. Nutzen Sie hierfür bitte das Formular, das Sie auf dieser Internetseite finden.
Hinweise zum Ausfüllen der Forderungsanmeldung entnehmen Sie bitte den FAQs, die auf dieser Homepage als PDF abrufbar sind.
Bitte beachten Sie: Für Inhaber von Genussrechten ist die insolvenzrechtliche Situation eine andere. Diese Papiere gelten als nachrangige Forderungen. Sie sollten nur auf ausdrückliche Aufforderung des Insolvenzgerichts hin angemeldet werden.