Steuererleichterungen für Unternehmen

Die angekündigten steuerlichen Erleichterungen für Unternehmen, die unmittelbar von der #Corona #Krise betroffen sind, nehmen Form an. Das Bundesministerium für Finanzen hat mit den Oberfinanzdirektionen der Länder folgende konkrete Maßnahmen abgestimmt:

  • Steuern können unkompliziert bis zum 31.12.2020 gestundet werden
  • Vorauszahlungen auf Einkommen- und Körperschaftssteuer können auf Antrag reduziert werden
  • Nur Stundungsanträge für den Zeitraum ab 01.01.2021 sind besonders zu begründen
  • Vollstreckungsmaßnahmen können ausgesetzt und bis zum Ende des Jahres noch anfallende Säumniszuschläge erlassen werden

PDF Schreiben Bundesfinanzministerium

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