Steuererleichterungen für Unternehmen
Die angekündigten steuerlichen Erleichterungen für Unternehmen, die unmittelbar von der #Corona #Krise betroffen sind, nehmen Form an. Das Bundesministerium für Finanzen hat mit den Oberfinanzdirektionen der Länder folgende konkrete Maßnahmen abgestimmt:
- Steuern können unkompliziert bis zum 31.12.2020 gestundet werden
- Vorauszahlungen auf Einkommen- und Körperschaftssteuer können auf Antrag reduziert werden
- Nur Stundungsanträge für den Zeitraum ab 01.01.2021 sind besonders zu begründen
- Vollstreckungsmaßnahmen können ausgesetzt und bis zum Ende des Jahres noch anfallende Säumniszuschläge erlassen werden