Vorläufiges Insolvenzverfahren der Bolero-Gruppe in Eigenverwaltung
Die Bolero Holding GmbH sowie ihre Tochtergesellschaften an den Standorten Braunschweig, Bremen, Kassel, Lübeck, Posthausen, Hamburg-Rotherbaum, Hamburg-Wandsbek, Rheine und Schwerin befinden sich seit dem 29. Juni 2020 in einem vorläufigen Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Das Unternehmen hat den Schritt der gerichtlichen Sanierung in Form der Eigenverwaltung gewählt, um nach Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens Ende 2020 / Anfang 2021 die wirtschaftlich schweren Folgen der COVID-19-Pandemie zu beseitigen.
Das Gericht entsprach dem Antrag der Geschäftsführung auf Eigenverwaltung und bestellte Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies von Reimer Rechtsanwälte in allen neun Eigenverwaltungsverfahren zum vorläufigen Sachwalter.
Die Geschäftsführung der Bolero-Gruppe wird von den Restrukturierung- und Sanierungsexperten Rechtsanwalt Andreas Romey von RNI.LEGAL HAMBURG und Sven Dübbers von Dübbers Management Consult GmbH bei der Durchführung des Insolvenz- und Insolvenzplanverfahrens insolvenzrechtlich und kaufmännisch unterstützt. Die Restaurants werden trotz der strengen Hygieneauflagen an fast allen Standorten uneingeschränkt fortgeführt.